Was tun im Todesfall
Wenn ein Mensch stirbt, ist fast nichts so dringend, wie es sich anfühlt. Diese Liste sortiert, was wann zu tun ist.
In den ersten Stunden gibt es nur drei Dinge zu tun: einen Arzt rufen, der den Tod feststellt, enge Angehörige benachrichtigen und ein Bestattungshaus beauftragen. Alles andere hat Zeit.
Innerhalb der ersten Werktage folgen die Meldung beim Standesamt, die Sterbeurkunden und die Entscheidung über die Bestattungsart. Nichts davon müssen Sie in der ersten Nacht entscheiden. Auch ein Vertrag muss in dieser Nacht nicht unterschrieben werden.
Die ersten Stunden: drei Dinge
- Einen Arzt rufen Zu Hause: Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei ungeklärter Todesursache oder Unfall die 112. Im Heim oder Krankenhaus übernimmt das die Einrichtung. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, ohne die nichts weitergeht.
- Enge Angehörige benachrichtigen Nur den engsten Kreis. Der größere Verteiler kann warten und er wird später ohnehin leichter, wenn Sie wissen, wann die Beisetzung stattfindet.
- Ein Bestattungshaus anrufen Bestattungshäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Sie holen die verstorbene Person ab und übernehmen ab diesem Moment die Organisation. Sie müssen dabei noch nichts entscheiden und nichts unterschreiben.
Die Wahl der Bestattungsart. Die Frage nach dem Sarg oder der Urne. Die Trauerkarten. Die Bank. Der Vermieter. Das Auto. Nichts davon muss in der ersten Nacht entschieden werden und nichts davon wird besser, wenn Sie es übermüdet entscheiden. Zu Hause darf eine verstorbene Person in den meisten Bundesländern noch mehrere Stunden bleiben, oft bis zu 36 Stunden. Nehmen Sie sich diese Zeit, wenn Sie sie brauchen.
Diese Papiere brauchen Sie
Suchen Sie diese Unterlagen zusammen, sobald Sie dazu in der Lage sind. Das Bestattungshaus braucht sie für die Meldung beim Standesamt.
- Todesbescheinigung des Arztes, wird vor Ort ausgestellt
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- Krankenversicherungskarte und Rentennummer
- Falls vorhanden: Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag, Grabdokumente oder die Urkunde über einen bereits erworbenen Baumplatz
Sie brauchen für jede Stelle ein eigenes Exemplar: Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung, Bank, Vermieter, Versorger, Nachlassgericht, Arbeitgeber. Jede kostet zwölf bis fünfzehn Euro. Es ist deutlich einfacher, gleich acht zu bestellen, als später einzeln nachzufordern.
Die ersten drei Tage
- Sterbefall beim Standesamt melden. Das übernimmt in aller Regel das Bestattungshaus. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes, nicht des Wohnortes.
- Nach einer Bestattungsverfügung suchen. In den Papieren, im Ordner mit den Versicherungen, beim Bestatter des Vertrauens. Wenn es eine gibt, erspart sie Ihnen die schwersten Entscheidungen.
- Über die Bestattungsart entscheiden. Jetzt, nicht in der ersten Nacht. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich die Möglichkeiten in Ruhe zeigen. Eine Kostenübersicht hilft, wenn Geld ein Thema ist.
- Arbeitgeber informieren, wenn die verstorbene Person berufstätig war, und den eigenen Arbeitgeber wegen der Freistellung.
- Bei Todesfall im Ausland: das Auswärtige Amt und die Versicherung einschalten. Die Überführung braucht mehr Zeit und mehr Papiere.
Die erste Woche
- Rentenversicherung informieren. Wichtig wegen möglicher Überzahlungen, die sonst zurückgefordert werden.
- Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherungen melden. Bei Lebensversicherungen gelten oft kurze Meldefristen, prüfen Sie die Policen.
- Bank informieren. Achtung: Konten werden nicht automatisch gesperrt, aber Vollmachten enden je nach Vereinbarung. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus kommen Sie erst mit Erbschein an das Konto.
- Verträge kündigen oder umschreiben: Miete, Strom, Gas, Telefon, Internet, Abonnements, Vereinsmitgliedschaften, Rundfunkbeitrag.
- Trauerfeier planen und die Menschen benachrichtigen, die kommen sollen. Bei einer Baumbestattung liegt die Beisetzung meist zwei bis sechs Wochen nach dem Todesfall, Sie haben also Zeit.
- Erbschaft prüfen. Für die Ausschlagung haben Sie nur sechs Wochen ab Kenntnis. Wenn Sie vermuten, dass der Nachlass überschuldet ist, holen Sie früh Rat ein.
Meldung beim Standesamt, Beschaffung der Sterbeurkunden, Abmeldung bei Rentenversicherung und Krankenkasse, Kontakt zum Krematorium, Terminabstimmung mit dem Waldbetreiber, Traueranzeige und Trauerkarten. Das ist alles im Leistungspaket enthalten und kostet nichts extra. Fragen Sie danach, viele Familien wissen es nicht.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Rufen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt: den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei ungeklärter Todesursache wählen Sie die 112. Danach benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen und rufen ein Bestattungshaus an. Alles Weitere hat Zeit.
Das regeln die Bestattungsgesetze der Länder unterschiedlich, üblich sind 24 bis 36 Stunden. In dieser Zeit dürfen Angehörige in Ruhe Abschied nehmen. Der Bestatter richtet die verstorbene Person auf Wunsch her, damit dieser Abschied zu Hause stattfinden kann. Es gibt keinen Grund zur Eile.
Planen Sie mit sechs bis acht Stück. Sie brauchen je ein Exemplar für Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung, Bank, Vermieter, Nachlassgericht und Arbeitgeber. Jede kostet zwölf bis fünfzehn Euro. Nachbestellen ist möglich, aber umständlicher als eine ausreichende Zahl von Anfang an.
Sie müssen ein Bestattungshaus mit der Abholung beauftragen, weil die verstorbene Person nicht unbegrenzt zu Hause bleiben darf. Sie müssen aber in diesem Moment noch keinen Bestattungsvertrag unterschreiben und keine Bestattungsart festlegen. Ein seriöses Haus wird Sie in der ersten Nacht auch nicht dazu drängen.
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